Übersicht Schönheitsoperation- Eingriffe bzw. Begriffe mit K & L von Kapselfibrose bis Liposuktion - wählen Sie bitte aus dem Themenbereich oder aus unserer alphabetischen Übersicht. Erfahren Sie mehr zu Ihrem gewünschten Thema, den Risiken, Kosten und Preisen, etc.
Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Umgangssprachlich spricht man von der Schönheitschirurgie bzw. vom Schönheitschirurgen- Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist jedoch ungeschützt.
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Umfangreiche Erfahrung, fachliche Qualifikation und die größtmöglichste Sorgfalt des behandelnden Facharztes und hochwertige, sichere Operationsräume sind die Grundlagen für eine erfolgreiche und sichere Behandlung. Alle unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie erfüllen unser Mindestanforderungsprofil, da Ihre Sicherheit bei uns im Vordergrund steht.
Grundsätzlich müssen alle Tätigkeiten eines Arztes nach dem Heilmittelwerbegesetz und § 12 der Berufsordnung für Ärzte abgerechnet werden (z. B. Untersuchung, Beratung, Labor, Nachkontrolle, Behandlung, etc.). Die Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Kosten eines Eingriffes ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Oft wird dies nicht wahrgenommen, da bei medizinisch notwendigen Behandlungen der Arzt / Praxis / Klinik direkt mit der Krankenkasse abrechnet und der Patient nur seine Versichertenkarte vorlegt.
In allen anderen Fällen werden die Kosten direkt mit dem Patienten abgerechnet. Ohne Untersuchung kann nie ein genauer Preis genannt werden, da Die Kosten immer von Ihrem Ausgangsbefund und der gewünschten Veränderung abhängig sind. Zudem sind bei vielen Eingriffen unterschiedliche Behandlungsmethoden möglich. Zudem ist die Frage, ob Ihre geplante Operationen bzw. Behandlung auch mehrwertsteuerpflichtig ist.