Erfahren Sie mehr über Kosten, Methoden, Risiken, etc. und Terminvereinbarung für Ihr persönliches Beratungsgespräch für Schönheitschirurgie vom erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Begriff "Schönheitschirurgie" ist weder geschützt, noch gibt es eine einheitliche Definition, was darunter genau zu verstehen ist. Dies führt leicht zu Verwechslungen und Fehlinterpretationen. Am häufigsten bzw. umgangssprachlich werden mit dem Begriff Plastische und Ästhetische Operationen oder Eingriffe ohne medizinischer Notwendigkeit bezeichnet. Eine Übersicht über die einzelnen Methoden bzw. Behandlungen finden Sie unter Übersicht Eingriffe und Methoden von A bis Z.
Häufig wird die Schönheitschirurgie zur Verbesserung des eigenen Aussehens eingesetzt. Die Abgrenzung zur rekonstruktiven bzw. Plastischen Chirurgie ist oftmals nicht eindeutig möglich, da es viele Eingriffe gibt, die neben den reinen ästhetischen Aspekten auch eine Verbesserung der Funktion der betroffenen Bereich erzielt werden. Betrachtet man die Eingriffe etwas genauer, so merkt man, dass es neben den reinen "Schönheitseingriffen" auch viele Behandlungen gibt, welche man auf den ersten Blick nicht vermutet (z. B. Das Anlegen abstehender Ohren, Narbenkorrekturen nach Operation oder Unfällen, Brustrekonstruktion nach Brustkrebsoperationen, Behandlung eines Lipödems, Hautstraffung nach starker Gewichtsreduktion (Bodylift), Facelifting zur Angleichung der Gesichtshälften nach Schlaganfällen, etc.).
Daher innerhalb der Branche von Plastischer und Ästhetischer Chirurgie statt von Schönheitschirurgie gesprochen- die richtige Facharztbezeichung Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.
Der Facharzt für Plastische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Diese offizielle Facharztbezeichnung wurde im Jahr 2005 wurde durch den Deutschen Ärztetag zum "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" geändert. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).
Der Titel "Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Die Arztwahl ist ein sehr großes Thema, denn die Erfahrung und Qualifikation des Facharztes ist die Grundlage für eine erfolgreiche Behandlung. Nicht alle Fachärzte für Plastische Chirurgie Besitzen umfangreiche Erfahrung im Bereich der ästhetischen Chirurgie. Daher müssen alle unsere angeschlossenen Fachärzte für Plastische Chirurgie erfüllen unsere hohen Mindestanforderungen erfüllen und umfangreiche Erfahrung besitzen (z. B. jahrelange Erfahrung im Bereich der Ästhetischen Plastischen Chirurgie, hohe Sicherheitsstandarts, regelmäßige Weiterbildung, etc.).
Bei entsprechender Bonität und regelmäßigen Einkommen können wir Ihnen eine Finanzierung bzw. Ratenzahlung Ihrer Behandlungs- bzw. Operationskosten zu günstigen Konditionen anbieten (auch ohne Schufa-Abfrage und Konditionen ab 0% möglich).
Informationen und Terminvereinbarung für Schönheitschirurgie vom Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie:
Telefon:
☎ 0911-98206222
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Die Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
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