Kann ich meine Bruststraffung in Raten bezahlen? Informationen zur Finanzierung bzw. Ratenzahlung beim Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein geplanter Eingriff nicht immer sofort zu bezahlt werden kann und eine Ratenzahlung bzw. Finanzierung interessant ist. Bei unseren Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie können Sie Ihre Bruststraffung auf Raten bezahlen (Bonität vorausgesetzt).
Grundsätzlich muss zunächst der Behandlungsumfang definiert werden, um die Gesamtkosten für Ihre geplante Behandlung fest zu stellen. Die Kosten für die jeweilige Untersuchung und Op-Aufklärung müssen durch den Patienten getragen werden.
Ist der genaue Behandlungsumfang und der genaue finanzielle Bedarf bekannt, so benötigen wir Ihre Finanzierungsanfrage ausgefüllt und unterschrieben inkl. Der jeweiligen Dokumente, so dass wir Ihre Finanzierung prüfen können.
Ergibt die Prüfung ein positives Ergebnis, so erhalten Sie den Finanzierungsvertrag per Post zugesandt. Die Finanzierung wird erst endgültig genehmigt, wenn dieser unterschrieben zurück gesendet wird. Sind diese Unterlagen bei uns eingegangen, so teilen wir dem jeweiligen Behandler mit, dass die beantragte Summe zur Auszahlung bereit steht und die Operation bzw. Behandlung durchgeführt werden kann.
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